Auf dieser Seite
Was ist die PPWR — kurz erklärt
Die PPWR ist eine EU-Verordnung (kein Richtlinien-Konstrukt mehr) und gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Sie ersetzt die alte EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und verschärft die Vorgaben in drei Stoßrichtungen: Materialvermeidung (weniger Volumen, weniger Schichten), Recyclat-Quoten (Mindestanteile recyclierten Materials in neuen Verpackungen) und Stoffverbote (PFAS, bestimmte Einwegplastik-Anwendungen).
Anders als nationale Regeln betrifft sie Sie, sobald Sie an EU-Endkunden versenden — Sitzland egal. Wer aus Deutschland nach Frankreich liefert, muss französische und deutsche Spezifika und die EU-Vorgaben gleichzeitig erfüllen.
Der Zeitplan: Was tritt wann in Kraft?
| Datum | Vorgabe | Wer betroffen |
|---|---|---|
| 11.02.2025 | PPWR-Inkrafttreten (Übergangsfristen starten) | Alle EU-Inverkehrbringer |
| 2026 | Erste Berichtspflichten EPR-Systeme | Produzenten + Importeure |
| 12.08.2026 | PFAS-Verbot in Lebensmittel-Verpackungen | Food, Supplements, Kosmetik |
| 2027 | Verbot bestimmter Einweg-Verpackungsformate (z. B. Mini-Hotelshampoo) | Beauty, HoReCa |
| 2030 | Max. 50 % Leerraum-Quote im Versandkarton | Alle Onlinehändler |
| 2030 | Mindest-Recyclat-Quoten für Plastikverpackungen (10–35 %) | Hersteller |
| 2035–2040 | 100 %-Recyclebarkeit aller Verpackungen | Alle |
Was bedeutet das konkret für Versand?
Drei direkte Konsequenzen, die heute (2026) schon wirken oder spätestens 2030 schmerzen:
- Sie brauchen mehr Karton-Größen. Wer einen 30×20×15-Standardkarton für jedes Produkt verwendet, wird bei der 50 %-Leerraum-Regel reihenweise Verstöße produzieren. Drei bis fünf Karton-Größen pro Sortiments-Segment sind das Minimum.
- Plastik-Luftpolster werden problematisch. Noch nicht überall verboten, aber Kunden, Carrier und Marktplätze (Amazon, Otto) drücken ohnehin in Richtung Papier-Füllung. Wer 2026 noch auf Plastikkissen setzt, sortiert das in 2 Jahren teuer aus.
- EPR-Registrierung wird strenger. Wenn Sie in mehrere EU-Länder versenden, brauchen Sie pro Land ein Extended-Producer-Responsibility-Konto — DE, AT, FR sind heute schon Pflicht, weitere Länder folgen.
Die 50 %-Leerraum-Regel ab 2030
Die meistdiskutierte Vorgabe: Ein Versandkarton darf ab 2030 nicht mehr als 50 % seines Volumens als Leerraum enthalten. Praktisch heißt das: Wer einen Lippenstift in einen 20×15×10-Karton mit Luftpolstern packt, wird abgemahnt.
Sie brauchen ein Karton-Größen-Konzept jetzt — nicht 2029. Tests, Lieferanten-Wechsel, Lager-Stellplätze für mehr Größen, neue Pack-Plätze brauchen 18+ Monate Vorlauf.
Verbotene Materialien — was raus muss
- PFAS in Lebensmittel-Verpackungen ab August 2026 (Compound-Familie, „Forever Chemicals").
- Bestimmte Einweg-Plastikformate ab 2027 (Mini-Tubes, Einzeldosen unter 50ml für Beauty).
- Plastik-Folienverpackung um Obst/Gemüse < 1,5 kg (Lebensmittel-Online-Handel betroffen).
- Etiketten mit nicht-trennbarem Kunststoff auf Kartonage (Mehrschicht-Verbunde, die Recycling stören).
Compliance-Checkliste für Onlinehändler
- ✓ Karton-Größen-Audit: Habe ich mind. drei Größen pro Produktkategorie?
- ✓ Füllmaterial-Audit: Komplett Papier oder noch Plastik-Kissen?
- ✓ Klebeband: Papier mit Naturkautschuk-Klebstoff (recyclingfreundlich)?
- ✓ Etiketten: Papier ohne PE-Beschichtung?
- ✓ EPR-Registrierung in allen Versandzielländern abgeschlossen?
- ✓ Recyclat-Anteil meiner Kartonage dokumentiert (Lieferanten-Zertifikat)?
- ✓ Produktverpackungen (Primärverpackung) auf PFAS überprüft?
- ✓ Lieferanten-Verträge auf 2027er- und 2030er-Vorgaben angepasst?
PPWR-konformes Fulfillment ab Tag 1
Unsere Standard-Verpackungspalette ist FSC-zertifiziert, 100 % recyclingfähig und enthält Recyclat-Anteile, die alle 2030er-Vorgaben heute schon übertreffen.
