EU GPSR Produktsicherheitsverordnung — Pflichten für Onlinehändler 2026

Die GPSR ist seit Dezember 2024 anwendbar — 2026 sehen wir die ersten ernstgemeinten Vollstreckungen. Operative Übersicht: Was hat sich geändert, welche Pflichten betreffen Sie, wie organisieren Sie die Verantwortliche Person? Mit 18-Punkte-Checkliste.

EU GPSR Compliance für Onlinehändler

GPSR im Überblick — was die Verordnung will

Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheits-Richtlinie 2001/95/EG und gilt für nahezu alle Non-Food-Konsumgüter, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie schließt Lücken, die das alte Recht im Zeitalter von Online-Marktplätzen und Drittland-Importen offen ließ.

Wen die Verordnung betrifft

Hersteller, Importeure, Händler und Fulfillment-Dienstleister im EU-Raum sind Adressaten. Auch reine Verkäufer, die Drittland-Ware importieren, gelten oft als „Importeur" im Sinne der GPSR.

Welche Produkte fallen darunter

Alle Konsumgüter, die nicht durch produkt-spezifische EU-Richtlinien (Spielzeug, Medizinprodukte, Maschinen, Niederspannung) abschließend geregelt sind. Praktisch: Mode, Kosmetik (Verpackung), Hausrat, Möbel, Heimtextilien, Sportartikel.

Die Kernidee

Die GPSR verlangt einen lückenlosen Konformitäts-Nachweis: Wer welches Produkt wie sicher gemacht hat, wer dafür im EU-Raum verantwortlich ist, wie Verbraucher Risiken melden können und wie Marktüberwachungsbehörden im Ernstfall einen Rückruf vollziehen können.

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GPSR ist kein Bürokratiemonster

Im Kern verlangt die GPSR nur, was seriöse Hersteller ohnehin tun: Produkt-Risiken bewerten, Konformität dokumentieren, im Schadensfall reagieren. Neu sind primär die formalen Anforderungen.

Die wichtigsten Neuerungen für Onlinehändler

Sechs Bereiche haben sich gegenüber dem alten Recht substanziell verändert.

1. Verantwortliche Person Pflicht für alle Drittlandsverkäufe

Wer Produkte aus Drittländern in die EU verkauft, muss eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Diese ist Ansprechpartner für Behörden und trägt erhebliche Mitverantwortung.

2. Erweiterte Pflichtangaben auf Produkt und Verpackung

Über die bisherigen Angaben hinaus müssen Identifikationsnummern, Kontaktdaten der Verantwortlichen Person und ggf. Warnhinweise dauerhaft sichtbar angebracht sein.

3. Verpflichtende Risikoanalyse

Für jedes Produkt muss eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegen — inklusive der Identifikation potenzieller Gefährdungen und der Maßnahmen zur Minimierung.

4. Online-Marktplatz-Pflichten

Marktplätze wie Amazon, eBay, Kaufland sind verpflichtet, Angebote nicht-konformer Produkte zu blockieren. Diese delisten daher proaktiv und oft ohne Vorwarnung.

5. Beschwerde- und Rückrufmanagement

Jeder Hersteller/Händler muss ein dokumentiertes System zur Aufnahme von Verbraucherbeschwerden, zur Bewertung und ggf. zur Einleitung von Rückrufen bereithalten.

6. Safety Gate Notifications

Beim Bekanntwerden eines schwerwiegenden Risikos müssen Hersteller und Händler über das EU-Safety-Gate-Portal Meldung machen — innerhalb klar definierter Fristen.

Die Verantwortliche Person in der EU

Das vermutlich am häufigsten unterschätzte Element der GPSR — und gleichzeitig das, was Marktüberwachungsbehörden zuerst prüfen.

Wer kann Verantwortliche Person sein

Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU. Optionen: der Hersteller selbst, ein bevollmächtigter Vertreter, ein Importeur, ein Fulfillment-Dienstleister oder ein darauf spezialisierter Dienstleister.

Aufgaben der Verantwortlichen Person

Aufbewahrung der technischen Dokumentation für 10 Jahre, Bereitstellung gegenüber Behörden auf Anfrage, Information der Marktüberwachung bei Risiken, Kooperation bei Rückrufen.

Die häufige Fehlannahme

Viele kleine Onlinehändler glauben, sie könnten als Reseller die Verantwortliche Person ihres Lieferanten „übernehmen". Das geht nur, wenn dieser Lieferant tatsächlich eine EU-Verantwortliche Person benannt hat — bei Direktimporten aus China praktisch nie der Fall.

Kosten und Auswahl

Spezialisierte Dienstleister berechnen je nach Sortimentsbreite und Risikoklasse zwischen 500 und 4.000 Euro pro Jahr.

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Marktplatz-Listing braucht VPN-Angabe

Amazon, eBay und Kaufland verlangen bei Drittlands-Sellern seit 2025 die Hinterlegung einer Verantwortlichen Person mit EU-Adresse und Kontaktdaten. Fehlt der Eintrag, werden Listings gesperrt — meist ohne Vorwarnung.

Pflichtangaben auf Produkt und Verpackung

ElementAuf ProduktAuf VerpackungIm Online-Listing
Hersteller-NamePflichtPflichtPflicht
Hersteller-AdressePflichtPflichtPflicht
TypennummerPflichtEmpfohlenEmpfohlen
Verantwortliche PersonPflicht (Drittland)Pflicht (Drittland)Pflicht (Drittland)
WarnhinweisePflichtPflichtPflicht
Konformitätserklärungneinneinauf Anfrage

Sprachen

Pflichtangaben müssen in der jeweiligen Amtssprache des Markts angebracht sein. Bei DACH-Verkäufen heißt das: Deutsch. Französische Konsumenten erwarten Französisch, italienische Italienisch.

Risikoanalyse und technische Dokumentation

Für jedes Produkt muss eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegen. Das klingt aufwendig, lässt sich aber strukturieren.

Was die Risikoanalyse leisten muss

Identifikation potenzieller Gefährdungen (mechanisch, chemisch, elektrisch, thermisch), Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere, Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen, Restrisikobewertung nach diesen Maßnahmen.

Das pragmatische Vorgehen

Für Standard-Konsumgüter genügt meist eine strukturierte 2-3-seitige Bewertung mit Checklisten-Charakter — nicht jede Tüte muss wissenschaftlich analysiert werden.

Welche Dokumente die Verantwortliche Person braucht

Technische Beschreibung des Produkts, Konformitätserklärungen, Prüfberichte, Risikoanalyse, Produktionsdokumentation, Lieferkettennachweise, alle dem Verbraucher mitgegebenen Informationen.

Aufbewahrungsfrist

Mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen der jeweiligen Produkt-Charge.

Lieferanten-Konformität früh einfordern

Schreiben Sie GPSR-konforme Lieferanten-Erklärungen in Ihre Einkaufsverträge. Lieferanten, die diese Dokumente nicht beibringen können, sind 2026 ein Compliance-Risiko.

18-Punkte-Checkliste für die GPSR-Umsetzung

Vorbereitung: Sortimentsanalyse: Welche Produkte fallen unter GPSR? Welche Drittland-Importe haben wir? Welche Lieferanten haben bereits eine EU-Verantwortliche Person?

Verantwortliche Person: Entscheidung: Eigene Übernahme oder externer Dienstleister? Vertrag schließen, Kontaktdaten dokumentieren, Listings entsprechend aktualisieren.

Dokumentation: Risikoanalyse pro Produkttyp anfertigen oder vom Lieferanten anfordern. Technische Dokumentation zentral ablegen. 10-Jahres-Archiv strukturieren.

Produkt-Kennzeichnung: Alle Pflichtangaben auf Produkt und Verpackung prüfen. Fehlende Angaben in der nächsten Produktionscharge ergänzen.

Online-Listings: Pflichtangaben in alle Produktdetailseiten einfügen — auch in Marktplätzen. Mehrsprachigkeit für EU-Verkäufe sicherstellen.

Beschwerdemanagement: Zentrale Eingangsstelle für Verbraucherbeschwerden definieren. Bewertungsprozess inkl. Eskalation an Verantwortliche Person dokumentieren.

Rückrufprozess: Schriftlich definierte Rückruf-Procedure mit Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen und Behörden-Kommunikation.

Bußgelder und Sanktionen

Bußgelder in Deutschland reichen bis 100.000 Euro pro Verstoß, in besonderen Fällen darüber hinaus. Hinzu kommen Marktplatz-Delistings, Reputationsschäden und produkthaftungsrechtliche Folgeschäden.

Wer Fulfillment in Mitteldeutschland mit GPSR-konformen Prozessen sucht: LogYou unterstützt unter anderem bei der Nachetikettierung und der zentralen Dokumentation von Chargenangaben — wichtige Voraussetzung für rückrufsfähige Lagerprozesse.

GPSR-konforme Lagerprozesse?

Wir setzen Nachetikettierung, Chargen-Tracking und Audit-fähige Dokumentation auf.

Häufige Fragen

Ab welcher Sortimentsgröße brauchen wir eine externe Verantwortliche Person?
Es gibt keine Größenschwelle — sobald Sie ein einziges Produkt aus einem Drittland in die EU bringen, brauchen Sie eine Verantwortliche Person mit EU-Sitz.
Reicht es, einen EU-Importeur als Verantwortliche Person zu benennen?
Ja, wenn dieser Importeur die Funktion vertraglich übernimmt und alle gesetzlichen Pflichten tatsächlich erfüllt.
Gilt die GPSR auch für gebrauchte oder generalüberholte Produkte?
Ja, grundsätzlich auch — mit gewissen Erleichterungen bei reinen Privatverkäufen.
Wie häufig kontrollieren Marktüberwachungsbehörden tatsächlich?
Die Kontrollintensität ist seit 2025 spürbar gestiegen. Stichprobenkontrollen finden in Deutschland insbesondere bei größeren Onlinehändlern und nach Beschwerdeeingängen statt.
Was passiert, wenn ein Produkt nach Inverkehrbringen als unsicher erkannt wird?
Sofortmaßnahme: Verkaufsstopp, Information der Marktüberwachungsbehörde, Bewertung der Notwendigkeit eines Rückrufs. Bei schwerwiegenden Risiken Meldung über Safety Gate.
LY
Autor

LogYou Redaktion

Dieser Artikel ersetzt keine juristische Beratung. Für Detail-Fragen empfehlen wir Spezialisten wie die IT-Recht-Kanzlei oder den Händlerbund.

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