Auf dieser Seite
GPSR im Überblick — was die Verordnung will
Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheits-Richtlinie 2001/95/EG und gilt für nahezu alle Non-Food-Konsumgüter, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie schließt Lücken, die das alte Recht im Zeitalter von Online-Marktplätzen und Drittland-Importen offen ließ.
Wen die Verordnung betrifft
Hersteller, Importeure, Händler und Fulfillment-Dienstleister im EU-Raum sind Adressaten. Auch reine Verkäufer, die Drittland-Ware importieren, gelten oft als „Importeur" im Sinne der GPSR.
Welche Produkte fallen darunter
Alle Konsumgüter, die nicht durch produkt-spezifische EU-Richtlinien (Spielzeug, Medizinprodukte, Maschinen, Niederspannung) abschließend geregelt sind. Praktisch: Mode, Kosmetik (Verpackung), Hausrat, Möbel, Heimtextilien, Sportartikel.
Die Kernidee
Die GPSR verlangt einen lückenlosen Konformitäts-Nachweis: Wer welches Produkt wie sicher gemacht hat, wer dafür im EU-Raum verantwortlich ist, wie Verbraucher Risiken melden können und wie Marktüberwachungsbehörden im Ernstfall einen Rückruf vollziehen können.
Im Kern verlangt die GPSR nur, was seriöse Hersteller ohnehin tun: Produkt-Risiken bewerten, Konformität dokumentieren, im Schadensfall reagieren. Neu sind primär die formalen Anforderungen.
Die wichtigsten Neuerungen für Onlinehändler
Sechs Bereiche haben sich gegenüber dem alten Recht substanziell verändert.
1. Verantwortliche Person Pflicht für alle Drittlandsverkäufe
Wer Produkte aus Drittländern in die EU verkauft, muss eine Verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Diese ist Ansprechpartner für Behörden und trägt erhebliche Mitverantwortung.
2. Erweiterte Pflichtangaben auf Produkt und Verpackung
Über die bisherigen Angaben hinaus müssen Identifikationsnummern, Kontaktdaten der Verantwortlichen Person und ggf. Warnhinweise dauerhaft sichtbar angebracht sein.
3. Verpflichtende Risikoanalyse
Für jedes Produkt muss eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegen — inklusive der Identifikation potenzieller Gefährdungen und der Maßnahmen zur Minimierung.
4. Online-Marktplatz-Pflichten
Marktplätze wie Amazon, eBay, Kaufland sind verpflichtet, Angebote nicht-konformer Produkte zu blockieren. Diese delisten daher proaktiv und oft ohne Vorwarnung.
5. Beschwerde- und Rückrufmanagement
Jeder Hersteller/Händler muss ein dokumentiertes System zur Aufnahme von Verbraucherbeschwerden, zur Bewertung und ggf. zur Einleitung von Rückrufen bereithalten.
6. Safety Gate Notifications
Beim Bekanntwerden eines schwerwiegenden Risikos müssen Hersteller und Händler über das EU-Safety-Gate-Portal Meldung machen — innerhalb klar definierter Fristen.
Die Verantwortliche Person in der EU
Das vermutlich am häufigsten unterschätzte Element der GPSR — und gleichzeitig das, was Marktüberwachungsbehörden zuerst prüfen.
Wer kann Verantwortliche Person sein
Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU. Optionen: der Hersteller selbst, ein bevollmächtigter Vertreter, ein Importeur, ein Fulfillment-Dienstleister oder ein darauf spezialisierter Dienstleister.
Aufgaben der Verantwortlichen Person
Aufbewahrung der technischen Dokumentation für 10 Jahre, Bereitstellung gegenüber Behörden auf Anfrage, Information der Marktüberwachung bei Risiken, Kooperation bei Rückrufen.
Die häufige Fehlannahme
Viele kleine Onlinehändler glauben, sie könnten als Reseller die Verantwortliche Person ihres Lieferanten „übernehmen". Das geht nur, wenn dieser Lieferant tatsächlich eine EU-Verantwortliche Person benannt hat — bei Direktimporten aus China praktisch nie der Fall.
Kosten und Auswahl
Spezialisierte Dienstleister berechnen je nach Sortimentsbreite und Risikoklasse zwischen 500 und 4.000 Euro pro Jahr.
Amazon, eBay und Kaufland verlangen bei Drittlands-Sellern seit 2025 die Hinterlegung einer Verantwortlichen Person mit EU-Adresse und Kontaktdaten. Fehlt der Eintrag, werden Listings gesperrt — meist ohne Vorwarnung.
Pflichtangaben auf Produkt und Verpackung
| Element | Auf Produkt | Auf Verpackung | Im Online-Listing |
|---|---|---|---|
| Hersteller-Name | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Hersteller-Adresse | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Typennummer | Pflicht | Empfohlen | Empfohlen |
| Verantwortliche Person | Pflicht (Drittland) | Pflicht (Drittland) | Pflicht (Drittland) |
| Warnhinweise | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Konformitätserklärung | nein | nein | auf Anfrage |
Sprachen
Pflichtangaben müssen in der jeweiligen Amtssprache des Markts angebracht sein. Bei DACH-Verkäufen heißt das: Deutsch. Französische Konsumenten erwarten Französisch, italienische Italienisch.
Risikoanalyse und technische Dokumentation
Für jedes Produkt muss eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegen. Das klingt aufwendig, lässt sich aber strukturieren.
Was die Risikoanalyse leisten muss
Identifikation potenzieller Gefährdungen (mechanisch, chemisch, elektrisch, thermisch), Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere, Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen, Restrisikobewertung nach diesen Maßnahmen.
Das pragmatische Vorgehen
Für Standard-Konsumgüter genügt meist eine strukturierte 2-3-seitige Bewertung mit Checklisten-Charakter — nicht jede Tüte muss wissenschaftlich analysiert werden.
Welche Dokumente die Verantwortliche Person braucht
Technische Beschreibung des Produkts, Konformitätserklärungen, Prüfberichte, Risikoanalyse, Produktionsdokumentation, Lieferkettennachweise, alle dem Verbraucher mitgegebenen Informationen.
Aufbewahrungsfrist
Mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen der jeweiligen Produkt-Charge.
Schreiben Sie GPSR-konforme Lieferanten-Erklärungen in Ihre Einkaufsverträge. Lieferanten, die diese Dokumente nicht beibringen können, sind 2026 ein Compliance-Risiko.
18-Punkte-Checkliste für die GPSR-Umsetzung
Vorbereitung: Sortimentsanalyse: Welche Produkte fallen unter GPSR? Welche Drittland-Importe haben wir? Welche Lieferanten haben bereits eine EU-Verantwortliche Person?
Verantwortliche Person: Entscheidung: Eigene Übernahme oder externer Dienstleister? Vertrag schließen, Kontaktdaten dokumentieren, Listings entsprechend aktualisieren.
Dokumentation: Risikoanalyse pro Produkttyp anfertigen oder vom Lieferanten anfordern. Technische Dokumentation zentral ablegen. 10-Jahres-Archiv strukturieren.
Produkt-Kennzeichnung: Alle Pflichtangaben auf Produkt und Verpackung prüfen. Fehlende Angaben in der nächsten Produktionscharge ergänzen.
Online-Listings: Pflichtangaben in alle Produktdetailseiten einfügen — auch in Marktplätzen. Mehrsprachigkeit für EU-Verkäufe sicherstellen.
Beschwerdemanagement: Zentrale Eingangsstelle für Verbraucherbeschwerden definieren. Bewertungsprozess inkl. Eskalation an Verantwortliche Person dokumentieren.
Rückrufprozess: Schriftlich definierte Rückruf-Procedure mit Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen und Behörden-Kommunikation.
Bußgelder und Sanktionen
Bußgelder in Deutschland reichen bis 100.000 Euro pro Verstoß, in besonderen Fällen darüber hinaus. Hinzu kommen Marktplatz-Delistings, Reputationsschäden und produkthaftungsrechtliche Folgeschäden.
Wer Fulfillment in Mitteldeutschland mit GPSR-konformen Prozessen sucht: LogYou unterstützt unter anderem bei der Nachetikettierung und der zentralen Dokumentation von Chargenangaben — wichtige Voraussetzung für rückrufsfähige Lagerprozesse.
GPSR-konforme Lagerprozesse?
Wir setzen Nachetikettierung, Chargen-Tracking und Audit-fähige Dokumentation auf.
